Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Kursanmeldung zur Anwendung. Bestehen zusätzliche Zusammenarbeitsverträge, gelten den dort ergänzenden oder abweichend getroffenen Vereinbarungen. 

1. Voraussetzung zur Kursteilnahme

  • Es dürfen nur Personen ab dem vollendeten 18. Altersjahr einen Staplerkurs besuchen.
  • Die Ausbildungsdauer für Personen mit Erfahrung im Umgang mit Maschinen z.B. Traktoren, Baumaschinenführer, LKW - Fahrer beträgt mindestens zwei Tage.
  • Für Personen ohne Erfahrung beträgt diese vier Tage.
  • Gute schriftliche und mündliche Deutschkenntnisse sowie ein gutes Auffassungsvermögen sind erforderlich.
  • Ausreichende Sprachkompetenz für fremdsprachige Teilnehmer haben einen Nachweis von mindestens A2, ansonsten muss vorgängig ein Spracheingangstest absolviert werden.
  • Für den 2-Tages-Kurs wird eine Erfahrung im Umgang mit mobilen Arbeitsmaschinen z.B. Traktor, Baumaschinen, LKW etc. vorausgesetzt. 

2. Nutzen

  • In der intensiven praktischen und theoretischen Schulung erwerben die Kursteilnehmenden das notwendige Können und Wissen für das Bestehen der theoretischen und Praktischen Führerprüfung. SUVA-auditierte Ausbildung, einen Ausbildungsnachweis.

3. Einladung

  • Der Eingang der Anmeldung wird bestätigt.
  • Die Kursbestätigung erfolgt, wenn die Durchführung des Kurses aufgrund der Anmeldungen gesichert ist.
  • Vor Kursbeginn erhalten Sie das Aufgebot, die Unterlagen für das e-Learning und die Rechnung.

4. Alkohol und Drogen

  • Für sämtliche Kursteilnehmer gilt die Promillegrenze 0.0‰. 
  • Teilnehmer, welche gegen diese Regeln verstossen, werden nicht zum Fahren und zur praktischen Prüfung zugelassen.

5. Ausrüstung zum Praxiskurs

  • Bei allen Kursen mit dem Stapler müssen zwingend Sicherheitsschuhe getragen werden.
  • Für CHF 20.00 pro Kurs können Schuhe im Ausbildungszentrum gemietet werden.

6. Preis

  • In den Kurskosten sind die Lehrmittel, die Versandkosten, Account online Plattform, Ausweis in Kreditkartenformat, Ausbildungsbestätigung für den Betrieb und Spesen des Kursleiters, die Getränke, das Mittagessen und die Zwischenverpflegung enthalten.
  • Für CZV - Kursbestätigungen werden die "asa -Registriergebühren" separat verrechnet.
  • Bei der Ausbildung im eigenen Betrieb werden zusätzlich die Spesen und Aufwendungen des Kursleiters verrechnet.
  • Die Schulleitung behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.

7. Zahlungsmodalitäten

  • Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen.
  • Es werden nur Teilnehmer zu den Kursen zugelassen, deren Rechnung bezahlt ist.
  • Die Lehrmittel werden Ihnen nach Zahlungseingang zugestellt.
  • Sonderregelungen gemäss Absprache.

8. Abmeldungen / Nichterscheinen

Für ersatzlose Abmeldung nach Versand des Aufgebotes wird dies wie folgt Rechnung gestellt:

  • Bei Kursabmeldungen weniger als 30 Tage vor Kursbeginn 50 % des Kurspreises
  • Bei Kursabmeldungen weniger als 15 Tage vor Kursbeginn 100 % des Kurspreises
  • Bei Krankheit oder Unfall (mit Arztzeugnis) CHF 100.00
  • Ersatzperson möglich

9. Versicherung

  • Von Kursteilnehmern verursachte Schäden im eigenen Betrieb, lehnt die Stapler-Ausbildungszentrum GmbH jede Haftung ab. Kursteilnehmer, welche auf dem Areal der Stapler-Ausbildungszentrum GmbH die Ausbildung absolvieren, sind gegen Unfall und Haftpflicht versichert.

10. Information für den Kandidaten

Prüfungsreglement für Theorieprüfung

  • Eine Antwort pro Frage
  • Es sind 10 % Fehler pro Modul erlaubt
  • Bei 2 Fehler ist die Prüfung mit einem positiven Resultat zu bewerten

Nicht bestandene Prüfungen können nicht am selben Tag wiederholt werden. Auf Aufpreis wird ein neuer Prüfungstermin innerhalb Monatsfirst vereinbart. 

 

Prüfungsreglement für Praxisprüfung

  • Die Teilnehmer üben nochmals für sich
  • Der Kursleiter ruft jeden einzelnen Kandidaten auf und eröffnet zur Prüfung
  • Ab 21 Fehlerpunkten besteht man das R1-Praxismodul nicht

Nicht bestandene Prüfungen können nicht am selben Tag wiederholt werden. Auf Aufpreis wird ein neuer Prüfungstermin innerhalb Monatsfirst vereinbart. 

 

11. Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Kurse. 

 

12. Gerichtsstand

Bei Streitfällen findet das schweizerische Recht Anwendung.

Gerichtsstand ist Wangen/SZ