UNSERE STAPLERMODELLE IM ÜBERBLICK
Hast du dich auch schon gefragt, welche Staplermodelle es gibt und wo der Unterschied liegt? Dann bist du auf dieser Seite genau richtig. Wir erklären dir die verschiedenen Staplermodelle, die wir bei uns im Stapler-Ausbildungszentrum in Wangen im Einsatz haben.
STAPLER DER KATEGORIE R
Zur Kategorie R gehören Stapler, auch Flurförder(fahr)zeuge genannt, die mit Fahrersitz oder Fahrerstand ausgerüstet sind und Lasten über Kopf heben können. Oder Fahrzeuge, bei denen der Bediener oder die Bedienerin mit dem Bedienstand in grosser Höhe, über fünf Meter, fährt.
Stapler der Kategorie R unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet und Lasten, die befördert werden sollen.
KATEGORIE R1
Beim Stapler der Kategorie R1, auch Gegengewichtsstapler genannt, sorgt ein Gewicht für die nötige Stabilität für den Transport von schweren Waren.
KATEGORIE R2
Beim Stapler der Kategorie R2, auch Quersitz-, Hochregal- und Vierwegstapler genannt, befindet sich der Lenkende in seitlicher Position zur transportierten Ware.
ANFORDERUNGEN AN STAPLERFAHRERINNEN UND STAPLERFAHRER DER KATEGORIE R
Da mit Flurförder(fahr)zeugen der Kategorie R Gefahren geborgen werden, stellt der Betrieb mit dieser Staplerart höhere Ansprüche an die Fahrerinnen und Fahrer und deren Staplerausbildung:
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Die Lenkerin und der Lenker muss mind. 18 Jahre alt sein. Für Auszubildende ab 15 Jahren sind Ausnahmen möglich, sofern dies in der jeweiligen Bildungsverordnung und Bildungsplan vorgesehen ist (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5).
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Die Staplerausbildung muss durch eine Ausbildnerin oder einen Ausbildner des eigenen Betriebs oder durch ein Stapler-Ausbildungszentrum erfolgen.
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Die Zusatzinstruktion am Arbeitsplatz hat durch eine Fachperson des eigenen Betriebs oder durch eine Ausbildende oder einen Ausbildner eines Stapler-Ausbildungszentrums zu erfolgen.
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Staplerfahrerinnen und -fahrer müssen belegen können, dass sie ausreichend ausgebildet und instruiert worden sind. Bei der Kategorie R muss eine Ausbildungsbestätigung sowie einen Instruktionsnachweis erbracht werden.
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Der Arbeitgeber darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmenden übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind. Wird eine gefährliche Arbeit eines Arbeitnehmenden alleine ausgeführt, so muss der Arbeitgeber diese überwachen lassen (VUV Art. 8).
STAPLER DER KATEGORIE S
Stapler der Kategorie S sind Fahrzeuge ohne besondere Gefahren. Dabei unterscheiden wir zwischen motorisch angetriebenen Flurförder(fahr)zeugen ohne Fahrersitz und Typen mit Fahrersitz, die Waren nur horizontal verschieben.
KATEGORIE S2
Hubwagen wie der Deichselstapler haben keinen Fahrersitz und dienen dazu, Waren horizontal zu transportieren.
ANFORDERUNGEN AN STAPLERFAHRERINNEN UND STAPLERFAHRER DER KATEGORIE S
Stapler der Kategorie S, zum Beispiel Hubwagen und Deichselgeräte, sind Flurförder(fahr)zeuge ohne besondere Gefahren und stellen weniger hohe Anforderungen an die Lenkenden, als die Modelle der Kategorie R. Es genügt, wenn die Bedienenden eine Instruktion durch eine speziell bezeichnete Fachperson erhalten. Die folgenden Massnahmen sind für den sicheren Einsatz von Staplern der Kategorie S notwendig:
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Die Lenkerin und der Lenker müssen mind. 15 Jahre alt sein.
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Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden und sensibilisieren Sie diese für einen sicheren Einsatz der Fahrzeuge.
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Instruieren Sie die Lenkenden der Stapler der Kategorie S durch eine speziell bezeichnete Fachperson und halten Sie diese schriftlich fest.
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Auch mit diesen Staplern können Unfälle geschehen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Mitarbeitenden sich nicht überschätzen und die Risiken nicht unterschätzen.
HUBARBEITSBÜHNE
Hubarbeitsbühnen bieten einen sicheren Zugang für zeitlich begrenzte Höhenarbeit. Die Bedienung dieses Fahrzeugtyps stellt hohe Ansprüche an die Fahrerin und den Fahrer.
KATEGORIE 1A
Statisch Vertikal, Scherenhebebühne mit Abstützung
Statische Hebebühnen, die im ausgefahrenen Zustand nicht verfahrbar sind. Beim Arbeiten wird der Arbeitskorb nicht über den Schwerpunkt der Maschine gefahren.
KATEGORIE 1B
1b: Statisch Boom, z. B. Selbstfahrer 3.5 t
Statische Hebebühnen, die im ausgefahrenen Zustand nicht verfahrbar sind. Beim Arbeiten wird der Arbeitskorb auch über den Schwerpunkt der Maschine gefahren.
KATEGORIE 3A
3a: Mobil Vertikal, z. B. Scherenhebebühnen ohne Abstützung
Mobile Hebebühnen, die im ausgefahrenen Zustand verfahrbar sind. Beim Arbeiten wird der Arbeitskorb nicht über den Schwerpunkt der Maschine gefahren.
KATEGORIE 3B
3b: Mobil Boom, z. B. Selbstfahrer 3.5 t ohne Abstützung
Mobile Hebebühnen, die im ausgefahrenen Zustand verfahrbar sind. Beim Arbeiten wird der Arbeitskorb auch über den Schwerpunkt der Maschine gefahren.
ANFORDERUNGEN AN FAHRERINNEN UND FAHRER VON HUBARBEITSBÜHNEN
Hubarbeitsbühnen erfordern einige Voraussetzungen für einen sicheren Betrieb:
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Die Lenkerin und der Lenker müssen mind. 18 Jahre alt sein. Ausgenommen sind Lernende in Berufsausbildung mit definierter Ausnahme in der betreffenden Bildungsverordnung.
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Zudem haben die Bedienerin und der Bediener Verständnis für technische sowie physikalische Zusammenhänge und handeln zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig.
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Die Fahrerin und der Fahrer sehen und hören gut, sind beweglich genug, um sich auf dem Stapler umzudrehen und zurückzuschauen und können bei Bedarf schnell reagieren.
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Die Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Fremdsprachige Teilnehmer haben einen Nachweis von mindestens A2.
Weitere hilfreiche Informationen kannst du auf der Suva Website nachlesen: